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Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht
Im Juli.2023 wurde das FEWG vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen. Danach wird das Einwanderungsrecht so verändert werden , dass die Hürden für Fachkräfte aus dem Ausland weiter abgesenkt werden. Dadurch soll es für sog. Drittstaatsangehörige leichter werden, einen Job in Deutschland zu finden. Das FEWG wurde am 18.8.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 217, S. ff) veröffentlich und tritt nach seinem Art. 12 sukzessive in Kraft.
In 2022 und 2023 hat der Gesetzgeber erneut Vorschriften des Migrationsrecht geändert.
Die Bundesregierung hat am 24.11.2023 sowie am 27.11.2023 zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung von ausländerechtlichen Vorschriften vorgelegt, mit denen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessert werden soll.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2001, die damals als Folge des Jugoslawien-Krieges erlassen wurde, wird nun erstmals in Kraft gesetzt. Damit wird in der Migrationspolitik sowohl auf europäischer wie auch nationaler Ebene Neuland betreten.
Neun Gesetzesvorhaben sind mittlerweile sukzessive in Kraft getreten. Sie bilden „Migrationspaket 2019“der Bundesregierung.
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