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Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht

Aktuelle Entwicklung 

Modernisierung und Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts beschlossen


Im Juli.2023 wurde das FEWG vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen. Danach wird das Einwanderungsrecht so verändert werden , dass die Hürden für Fachkräfte aus dem Ausland abgesenkt werden. Dadurch soll es für sog. Drittstaatsangehörige leichter werden, einen Job in Deutschland zu finden. Das FEWG wurde am 18.8.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 217, S. ff) veröffentlich und tritt nach seinem Art. 12 sukzessive ab 19.8. 2023 in Kraft.


Danach sollen verbesserte, niederschwellige und transparente Rahmenbedingungen für die Einwanderung helfen, beruflich Qualifizierten, beruflich Erfahrenen oder Personen aus Drittstaaten mit besonderem Potenzial eine Zukunft in Deutschland zu bieten. Entsprechende Gesetzentwürfe sollen im ersten Quartal 2023 beschlossen werden.


Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen ruhen: 

– der Fachkräftesäule, 

– der Erfahrungssäule und 

– der Potenzialsäule.

Weitere Details hierzu

Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern soll verbessert werden

Der von der Bundesregierung am 24.11.2023 vorgelgte Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (BT-Drucks. 20/9463) sieht unter anderem Verbesserungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor:

- Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Möglichkeiten, eine Abschiebung vorzubereiten.

- Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.

- Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Die Vorschläge vom 27.11.2023 m Gesetzesentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (BT-Drucks. 20/9470) haben einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel.

Beide Entwürfe gelangten im Dezember 2023 nicht mehr auf die Tagesordnung im Bundestag, so dass sie dort frühestens im Januar 2024 weiter beraten werden können.





Zu weiteren Informationen siehe: 

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