Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern soll verbessert werden
Der von der Bundesregierung am 24.11.2023 vorgelgte Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (BT-Drucks. 20/9463) sieht unter anderem Verbesserungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor:
- Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Möglichkeiten, eine Abschiebung vorzubereiten.
- Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
- Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Die Vorschläge vom 27.11.2023 m Gesetzesentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (BT-Drucks. 20/9470) haben einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel.
Beide Entwürfe gelangten im Dezember 2023 nicht mehr auf die Tagesordnung im Bundestag, so dass sie dort frühestens im Januar 2024 weiter beraten werden können.
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