War die Ausländerpolitik der 90er Jahre vom deutschen Einigungsprozess im Rahmen der europäischen Entwicklung und der Entstehung des Europäischen Binnenmarktes geprägt, stehen seit 2000 auch verstärkt wieder innerstaatliche Aspekte bei der Formulierung ausländerpolitischer Zielsetzungen im Vordergrund.
In den Focus der politischen Diskussion trat aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, mittlerweile leben über 10,3 Mio. Ausländer im Bundesgebiet, auch der Aufenthalt und die Integration von Ausländern in die deutschen Lebensverhältnisse. Verstärkt ist daher das politische Bemühen zu verzeichnen, durch entsprechende gesetzliche Regelungen den Aufenthalt und die Integration abzusichern.
Das deutsche Migrations- und Aufenthaltsrecht umfasst in dem hier verstandenen Sinn alle rechtlichen Vorschriften - mithin: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften -, die die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die berufliche und die politische Betätigung, die Integration sowie die Ausreise eines Ausländers regeln.
Weitere Regelungen zum Migrations- und Aufenthaltsrecht finden sich auch im europäischen Gemeinschaftsrecht, völkerrechtlichen Vorgaben sowie in bi- und multinationalen Verträgen.