Forum

Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht

Aktuelle Migrationspolitik

Für die Entwicklung der Migrationspolitik sind die Impulse von großer Bedeutung, die sowohl von der europäischen wie auch von der nationalen Ebene in Deutschland ausgehen.



Seit dem Höhepunkt der Migrationskrise im Jahr 2015 hat die Europäische Union verschieden Maßnahmen getroffen, um die Außengrenzen und die Migrationsbewegungen besser kontrollieren zu können. Hierbei bemühen sich  die EU und ihre Mitgliedstaaten verstärkt um eine wirksame, humanitäre und sichere europäische Migrationspolitik. Der Europäische Rat spielt bei diesen Bemühungen eine wichtige Rolle, indem er die strategischen Prioritäten vorgibt. 

Die Migrationskrise hat deutlich gemacht, dass eine Reform des EU-Asylrechts nötig ist.

Mit dem Gemeinsamen Europäische Asylsystem (GEAS) gibt EU-weit geltende Mindeststandards für die Behandlung aller Asylbewerber und die Bearbeitung aller Asylanträge vor.  Zu dessen Optimierung hat die Europäische Kommission am 23. September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sieht einen umfassenden gemeinsamen europäischen Rahmen für Migrations- und Asylmanagement vor, einschließlich mehrerer Legislativvorschläge. Diese befinden sich derzeit noch im Verfahren.

In Deutschland zeichnet sich im Hinblick auf die demographische Entwicklung weiterhin ein starker Bedarf an Fachkräften in allen Wirtschaftsbereich ab. Auch die geschichtliche und gesellschaftliche Dimension von Zu- und Einwanderung wird nunmehr verstärkt in den Fokus gerückt. Dabei wird ein ganzheitlicher Politikansatz für die Migration angestrebt, der weit über ordnungsrechtliche Aspekte hinausgreift.

Daher soll ein Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestaltet, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dafür soll es einen Paradigmenwechsel geben, mit einer aktiven und ordnenden Politik soll die Migration vorausschauend und realistisch gestalten werden. Dabei soll die irreguläre Migration reduziert und reguläre Migration ermöglicht werden. Dabei sollen der humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen Deutschlands Rechnung getragen werden, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen und Fluchtursachen zu bekämpfen.

Nach dem Koalitionsvertrag der die aktuelle Bundesregierung tragenden Fraktionen für die Jahre 2021 bis 2025 sind daher insbesondere folgende Maßnahmen im Bereich der Migration geplant:

  • Beschleunigung und verstärkte Digitalisierung der Visavergabe;
  • Entwicklung eines stimmigen und widerspruchsfreien Einwanderungsrecht, das anwenderfreundlich und systematisiert idealerweise in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst wird;
  • Transparente Neuordnung der Duldungstatbestände;
  • Förderung einer möglichst raschen Integration;
  • Weitere Beschleunigung des Asylverfahrens durch Vereinfach des Verfahrens und Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMFl);
  • modernes Staatsangehörigkeitsrecht mit der der Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und  der Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit.

Mit diesen politischen Leitlinien wird die Entwicklung des Migrationsrechtes in Deutschland weiter an Fahrt gewinnen.

Zu weiteren Informationen siehe: 

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