Das deutsche Migration- und Aufenthaltsrecht wird aktuell von folgenden Entwicklungen bestimmt:
Koalitionsvertrag 2025: Neuausrichtung des Migrationsrechts geplant
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD 2025 soll die Migrationspolitik restriktiver werden. Hierzu sollen einige Gesetzesinitiative ergriffen werden. Damit zeichnen sich weitere Änderungen des Migrationsrechtes ab.
Zuwanderung für Fachkräfte aus sog. Drittstaaten erleichtert
Durch das FEWG (BGBl. I 2023 (Nr. 233), S. 1 ff) sind die Möglichkeiten für Fachkräfte, nach Deutschland einzuwandern, weiter entwickelt worden. Hierbei wurden die Ende 2022 von der durch eine Ampel-Koalition getragenen Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte (vgl. BT-Drucks. 20/4978) aufgegriffen , wonach das Einwanderungsrecht reformiert wurde, um Hürden für ausländische Fachkräfte deutlich zu senken.
Seit 2022 sind in Deutschland bedeutende gesetzliche Reformen im Migrationsrecht umgesetzt, um Integration zu fördern, Fachkräfte zu gewinnen und Rückführungen effizienter zu gestalten.
EU-Massenzustroms-RL ab 4. März 2022 in Kraft gesetzt
Die Richtlinie aus dem Jahr 2001, die damals als Folge des Jugoslawien-Krieges erlassen wurde, ist nun erstmals in Kraft gesetzt worden. Damit wird in der Migrationspolitik sowohl auf europäischer wie auch nationaler Ebene Neuland betreten.