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Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht

Kommentar "Deutsches Migrations- und Ausländerrecht"

Ein Standardwerk erschien in der 5.Auflage

Mit der 1. Lieferung im August 2004 erschien der Kommentar "Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht" von Arno Kloesel, Rudolf Christ und Dr. Otto Häußer im Verlag W. Kohlhammer Stuttgart als 5. Auflage. Seit rd. 40 Jahren wird in diesem Standardwerk das Ausländer-, Aufenthalts und Migrationsrecht dargestellt und kommentiert. Seither sind zur ersten Auflage über 90 und zur fünften Auflage über 40 Ergänzungslieferungen erschienen.

Seit der 37./90.Lfg. wird das Werk im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen
als "Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht" fortgeführt.

Der Kommentar, der in der Fachliteratur wiederholt als "Standardwerk" zum Deutschen Ausländerrecht bezeichnet wurde, besteht aus drei Bänden. In diesen Bänden werden das Aufenthaltsgesetz nebst dem zum ihm erlassenen Verordnungen dargestellt und kommentiert. Ferner werden das Asylgesetz, den europarechtliche Vorschriften für den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet, das Berufs- und Sozialrecht für Ausländer sowie die für das aufenthalts- und ausländerrechtliche Verfahren besonderen Vorschriften dargestellt und kommentiert.


Kommentar systematisch und klar gegliedert

Der Kommentar ist über vier Bände in sechs thematische Hauptgruppen gegliedert.

Die erste Hauptgruppe umfasst unter der  ONr. 100 ff  die Regelungen des  allgemeinen Migrations- und Aufenthaltsrechts - das AufenthG und die hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Die zweite Hauptgruppe enthält die Sondervorschriften für das  Recht der Asylbewerber, Flüchtlinge und Staatenlosen (ONr. 200 ff) . Hierbei werden auch die speziellen internationalen Verträge und Abkommen zum Flüchtlingsrecht dargestellt.

Mit den migrationsechtlichen Sondervorschriften für  Unionsbürger der Europäischen Union und der diesen nach Gemeinschaftsrecht gleichgestellten Personen  beschäftigt sich die dritte Hauptgruppe, die neben dem FreizügG/EU auch die maßgebenden EU-Verordnungen sowie EU-Richtlinien enthält  (ONr. 300 ff) .

Die für die behördliche Entscheidung allgemein bedeutsamen  internationalen Verträge und Abkommen sind in der vierten Hauptgruppe  (ONr. 400 ff) zusammengefasst.

In weiteren Hauptgruppen befasst sich der Kommentar mit dem  Erwerbs- und Sozialrecht für Migranten (ONr. 500 ff) sowie mit wesentlichen Regelungen des  Verfahrensrechtes (ONr. 600) .

Seit der 37./90. Lieferung wird das Werk als  „Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht“ fortgeführt.  Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in den letzten beiden Jahrzehnten der Aspekt der Migration sowohl im politischen wie auch gesellschaftlichen Raum immer stärker in den Fokus gerückt ist. Für die Migration hat sich inzwischen auch in Deutschland ein ganzheitlicher Politikansatz entwickelt, der über ordnungsrechtliche Aspekte weit hinausgreift.

Durch die 42./95. Lfg.  wird der Stand des Gesamtwerks unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie der Gesetzgebung auf nationaler wie europäischer Ebene weiterentwickelt.

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