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Deutsches Migrations- und Aufenthaltsrecht

Das Deutsche Migrations- und Aufenthaltsrecht

Die mit der Zuwanderung und dem Aufenthalt von Ausländern in die Bundesrepublik verbundenen Probleme sind zu einem Schwer­punkt in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung geworden. Die Bedeutung dieses Themas zeigt sich vor allem darin, dass der Gesetzgeber seit Anfang der 90er Jahr des letzten Jahrhunderts mehrfach versucht hat, das Ausländer- und Aufenthaltsrecht an die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

War die Ausländerpolitik der 90er Jahre vom deutschen Einigungsprozess im Rahmen der europäischen Entwicklung und der Entstehung des Europäischen Binnenmarktes geprägt, stehen seit 2000 auch verstärkt wieder innerstaatliche Aspekte bei der Formulierung ausländerpolitischer Zielsetzungen im Vordergrund.

In den Focus der politischen Diskussion trat aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, mittlerweile leben über 10,3 Mio. Ausländer im Bundesgebiet, auch der  Aufenthalt und die Integration von Ausländern  in die deutschen Lebensverhältnisse. Verstärkt ist daher das politische Bemühen zu verzeichnen, durch entsprechende gesetzliche Regelungen den Aufenthalt und die Integration abzusichern.

Das deutsche Migrations-  und Aufenthaltsrecht umfasst in dem hier verstandenen Sinn alle rechtlichen Vorschriften - mithin: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften -, die die Einreise, den  Aufenthalt, die Niederlassung, die berufliche und die politische Betätigung, die Integration sowie die Ausreise eines Ausländers  regeln.

Weitere Regelungen zum Migrations-  und Aufenthaltsrecht finden sich auch im europäischen Gemeinschaftsrecht, völkerrechtlichen Vorgaben sowie in bi- und multinationalen Verträgen.

Derzeit werden die wesentlichen Aspekte des deutschen  Migrations- und Aufenthaltsrechts z. B. in folgenden Gesetzen und Verordnungen normiert:

Circle Right  Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet ( Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950 ff.);

Circle Right  Aufenthaltsverordnung (AufentV) vom 25.11.2004 (BGBl. I S. 2945 ff.);

Circle Right Integrationskursverordnung (IntV)  vom 13.12.2004 (BGBl. I S. 3370 ff.);

Circle Right  Beschäftigungsverordnung (BeschV) 6. Juni 2013, BGBl. I S. 1499 ff

Circle Right  Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern ( Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU ) vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 1950 [1986 ff.]);

Circle Right Asylgesetz (AsylG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 2.September 2008 (BGBl. I S.1798).

Zur weiteren Konkretisierung dieser Vorgaben hat das Bundesministerium des Innern  vorläufige Anwendungshinweise heraus gegeben, die die Länder nahezu umfassend auch für ihre Ausländerbehörden als maßgebend erklärt haben.

Zu weiteren Informationen siehe: 

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