Einwanderung für Fachkräfte aus sog. Drittstaaten modernisiert und weiterentwickelt
Durch das FEWG (BGBl. I 2023 (Nr. 233), S. 1 ff) sind die Möglichkeiten für Fachkräfte, nach Deutschland einzuwandern, weiter entwickelt worden. Hierbei wurden die Ende 2022 von der durch eine Ampel-Koalition getragenen Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte (vgl. BT-Drucks. 20/4978) aufgegriffen, nach denen das Einwanderungsrecht reformiert wurde, um Hürden für ausländische Fachkräfte deutlich zu senken. Danach sollen verbesserte, niederschwellige und transparente Rahmenbedingungen für die Einwanderung helfen, beruflich Qualifizierten, beruflich Erfahrenen oder Personen aus Drittstaaten mit besonderem Potenzial eine Zukunft in Deutschland zu bieten.
Nach dem FEWG sind zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, insbesondere das Aufenthaltsgesetz (über 60 Änderungen), die Beschäftigungsverordnung (3 Änderungen) und die Aufenthaltsverordnung (rund 6 Änderungen) geändert worden. Darüber hinaus sind die AZRG-DV, das StAG sowie die SGB II, III und IV angepasst worden.
Die Fachkräfteeinwanderung basiert nunmehr auf folgenden drei Säulen:
Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Sie umfasst wie bisher:
– die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie
– die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss (Hochschulabsolventen oder beruflich Qualifizierte).
Bei Fachkräften wurde auch der Familiennachzug erweitert, sodass nun auch Eltern und ggf. Schwiegereltern nachziehen können, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.
Mit der Erfahrungssäule wird Drittstaatsangehörigen die Einwanderung ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss erworben haben. IT-Spezialisten können auch ohne Hochschulabschluss einreisen.
Mit der Potenzialsäule sind solche Drittstaatsangehörigen angesprochen, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben. Kern der Potenzialsäule ist die Chancenkarte zur Arbeitssuche. Sie soll auf einem transparenten und unbürokratischen Punktesystem basieren. Zu den Auswahlkriterien können Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören. Kriterien sind unter anderem Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Berufsabschlüsse müssen nicht mehr zwingend anerkannt sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ferner wird die Bildungsmigration als wichtigen Weg zur Gewinnung von Fachkräften gestärkt, indem es noch attraktiver wird soll, für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben. Auch können Fachkräfte nunmehr jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
Zu weiteren Informationen siehe: