Einwanderung für Fachkräfte aus sog. Drittstaaten modernisiert und weiterentwickelt
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 (FEWG) modernisiert das deutsche Einwanderungsrecht, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Danach sollen verbesserte, niederschwellige und transparente Rahmenbedingungen für die Einwanderung helfen, beruflich Qualifizierten, beruflich Erfahrenen oder Personen aus Drittstaaten mit besonderem Potenzial eine Zukunft in Deutschland zu bieten.
Die Fachkräfteeinwanderung basiert nunmehr auf drei Säulen:
– der Fachkräftesäule,
– der Erfahrungssäule und
– der Potenzialsäule.
§ 104c AufenthG regelt nunmehr das
Chancen—Aufenthaltsrecht
Seit dem 31. Dezember 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft (vgl. BGBl. I 2022, S. 2847 ff). Langjährig geduldete Ausländerinnen oder Ausländer haben nunmehr die Chance, ein langfristiges Bleiberecht zu erhalten. Die in § 104c AufenthG geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.